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Schweizweites Betreibungsregister - Revision SchKG

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat einen wegweisenden Beschluss gefasst: Im Zuge der laufenden Gesetzesvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (24.065) sollen die rechtlichen Grundlagen für ein schweizweites Betreibungsregister geschaffen werden. Dies könnte den Zugang zu Betreibungsinformationen erheblich vereinfachen und mehr Transparenz im Schuldbetreibungswesen gewährleisten.


Einheitliches Register: Was wurde beschlossen?

Die Kommission hat einstimmig entschieden, über die ursprünglichen Vorschläge des Bundesrates hinauszugehen. Während der Bundesrat nur punktuelle Anpassungen vorgesehen hatte, strebt die Kommission an, die Grundlage für eine nationale Betreibungsregisterauskunft bereits jetzt zu schaffen. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass Betreibungsinformationen künftig zentral und übersichtlich abrufbar sind.


Das Ziel:

  • Keine Mehrfachanfragen an unterschiedliche Kantone oder Wohnorte mehr.

  • Klarheit über Bonität durch eine zentrale Auskunft.

  • Vermeidung von Täuschungen, z. B. durch Kurzaufenthaltsregister.


Die Kommission betont die Bedeutung dieses Vorhabens und möchte Verzögerungen vermeiden. Kantone und Interessengruppen werden zur Stellungnahme eingeladen, um die Umsetzung möglichst effizient zu gestalten. Die Beratung im Nationalrat ist für die Sommersession 2025 geplant.


Weitere geplante Änderungen im Schuldbetreibungsrecht

Neben der Einführung eines einheitlichen Betreibungsregisters sieht die Gesetzesvorlage weitere Anpassungen vor, die die Effizienz und Modernität des Schuldbetreibungswesens erhöhen sollen:


  1. Elektronische Zustellungen

    • Verlustscheine sollen künftig standardmässig elektronisch ausgestellt werden.

    • Auch Zahlungsbefehle können nach einer fehlgeschlagenen Erstzustellung elektronisch zugestellt werden, wenn der Schuldner zustimmt.

    • Schuldner erhalten ein Recht auf elektronische Zustellung von Dokumenten.

  2. Online-Versteigerungen

    • Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig auf einer Online-Plattform versteigert werden können.

    • Diese Neuerung verspricht durch eine grössere Reichweite höhere Erlöse und erleichtert die Verwertung erheblich.

  3. Weitere kleinere Anpassungen

    • Gesetzliche Vorgaben für Betreibungsbegehren werden präzisiert.

    • Regelungen zum Arrestvollzug sollen klarer definiert werden.

    • Barzahlungen bei Betreibungsämtern werden auf 100.000 Franken begrenzt.


Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um die Rahmenbedingungen und Details der Änderungen festzulegen. Wenn die Pläne erfolgreich umgesetzt werden, könnte das schweizerische Betreibungswesen deutlich effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet werden.


Blogartikel: Einheitliches Betreibungsregister - Was bedeutet das?

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Einheitliches Betreibungsregister - Was bedeutet das?

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