Das Versäumnis, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben einer Busse von bis zu CHF 10'000 kann es auch zu einer zu hohen Ermessensveranlagung kommen. Diese amtlichen Schätzungen fallen in der Regel zu Ihrem Nachteil aus, was zu höheren Steuerbelastungen führt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie in einer solchen Situation vorgehen sollten.
1. Fristerstreckung beantragen
Beantragen Sie eine Fristerstreckung, begründen Sie diese gut und beachten Sie, dass in diesem Status meist nur noch kurze Fristen gewährt werden, wenn überhaupt. Am besten kontaktieren Sie das zuständige Steueramt per E-Mail, damit Ihnen im Anschluss eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Melden Sie sich schnellstmöglich beim Steueramt und nicht im letzten Moment. Je schneller Sie reagieren, desto grösser sind Ihre Chancen, eine Lösung zu finden.
2. Steuererklärung online ausfüllen
Füllen Sie die Steuererklärung mit dem Onlinetool Ihres Kantons aus. Diese Tools sind benutzerfreundlich und ermöglichen eine zügige Abwicklung der Steuererklärung. Wenn Sie jedoch mit dem Ausfüllen überfordert sind, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen. Alternativ können Sie einen Online-Kurs buchen, wie zum Beispiel den von Finanzfabio, der Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie die Steuererklärung im Kanton Aargau korrekt einreichen können: Finanzfabio Steuererklärung Online-Kurs.
3. Rechtsmittel einlegen
Das Rechtsmittel gegen die Busse ist meist nicht von Erfolg gekrönt. Hingegen kann die Einsprache gegen die Ermessensveranlagung durchaus Sinn machen. Mit der Einsprache müssen Sie unbedingt eine vollständig eingereichte Steuererklärung nachreichen. Daraufhin wird eine neue Veranlagung erstellt. Achtung: Wenn das Steueramt Sie zu tief einschätzt und sich dies später herausstellt, wird eine Nach- und Strafsteuer erhoben.
Wichtige Schritte:
Stellen Sie Ihre Steuerakten zusammen.
Erstellen Sie die vollständige Steuererklärung.
Reichen Sie die Steuererklärung zusammen mit einer formellen Einsprache beim Steueramt fristgerecht per Einschreiben ein.
4. Vorsorgemassnahmen für die Zukunft
Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung immer gleich nach Empfang auszufüllen – die Lust dazu wird auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht grösser. So vermeiden Sie unnötigen Stress und das Risiko, Mahnungen oder Bussen zu erhalten.
Fazit: Handeln Sie schnell, um schwerwiegendere Konsequenzen zu vermeiden.
Sobald Sie eine Mahnung zur Steuererklärung erhalten haben oder bereits eine Busse droht, sollten Sie unbedingt rasch mit dem Steueramt Kontakt aufnehmen. Falls Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung überfordert sind, ist es ratsam, professionelle Unterstützung beizuziehen. Diese ist in der Regel günstiger als Bussen und zu hohe Ermessensveranlagungen.
Blogartikel: Steuererklärung - Was tun wenn eine Busse droht?
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