Das Steuerarrestverfahren ist ein wirksames Instrument zur Eintreibung von Steuerforderungen von Schuldnern, die Vermögenswerte in der Schweiz besitzen, ins Ausland gezogen sind oder sonstige Anwartschaften erwarten. Im Kanton Aargau, können Gemeinden dieses Verfahren selbstständig durchführen, in Zusammenarbeit mit der Veranlagungsbehörde, dem Steueramt.
Folgend finden Sie wichtige Schritte, welche Sie bei der Durchführung eines solchen Verfahrens beachten müssen:
Schritt 1: Überprüfung der Notwendigkeit
Ein Arrestverfahren ist sinnvoll, wenn Sie vermuten, dass der Schuldner wesentliche Vermögenswerte besitzt. Sie können diese sicherstellen, wenn der Schuldner ins Ausland gezogen ist, aber immer noch in der Schweiz arbeitet oder hier Vermögenswerte hat. Das Verfahren ist besonders dann sinnvoll, wenn zu befürchten ist, dass das Vermögen verschwindet, wenn nicht sofort gehandelt wird.
Schritt 2: Antrag auf Arrestverfahren
Erstellen Sie das Arrestbegehren und die Sicherstellungsverfügung gemäss Merkblatt des Kantons Aargau. In diesem Antrag müssen Sie alle relevanten Informationen über den Schuldner sowie die offene Steuerschuld angeben. Dies dient dazu, die Vermögenswerte und die verarrestierten Gegenstände des Schuldners sicherzustellen.
Schritt 3: Untersuchungshaft
Nachdem der Arrestvollzug ausgeführt wurde, werden die Vermögenswerte zum Beispiel die Bankkonten des Schuldners gesperrt. Ähnlich wie bei einer Untersuchungshaft im strafrechtlichen Sinne erfolgt zuerst die Massnahme, und dem Schuldner wird dann das rechtliche Gehör gewährt. Dieser Überraschungseffekt kann eine erhebliche Wirkung auf den Schuldner haben und dazu führen, dass er die Steuerschuld in Zukunft begleicht.
Schritt 4: Ergebnisse und Folgen
Je nach Ergebnis der Arresturkunde kann der Arrest aufrechterhalten oder aufgehoben werden. Wenn der Schuldner die Steuerschulden freiwillig begleicht, müssen die gesperrten Vermögenswerte freigegeben werden.
Schritt 5: Überprüfung des Arrests
Nach der erfolgreichen Sperrung der Vermögenswerte des Schuldners, muss innert 10 Tagen die Betreibung eingeleitet werden, im Betreibungsverfahren kann der Schuldner mittels Rechtsvorschlag das Rechtsmittel ergreifen. Dies ist eine entscheidende Phase, in der die Rechtmässigkeit des Verfahrens festgestellt wird.
Hinweis:
Ein Arrestverfahren empfiehlt sich in der Regel bei Steuerrückständen von mehr als 1'000 Franken. Obwohl es mit gewissen administrativen Aufwänden verbunden ist, hat es oft eine langanhaltende Wirkung und kann dazu beitragen, dass Schuldner ihre Steuerschulden künftig begleichen.
Das Steuerarrestverfahren ist ein wirkungsvolles Werkzeug, um Steuerforerungen einzutreiben. Beachten Sie jedoch, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen. Es kann sinnvoll sein, sich an erfahrene Experten zu wenden, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäss durchgeführt wird. Wir hoffen, dass Ihnen die Anleitung für Steuerarrestverfahren hilft. Melden Sie sich gerne bei uns falls Sie weitere Fragen haben. Kontaktieren Sie uns unter: info@imek.ch
(IMEK)
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