Viele öffentliche Verwaltungen schreiben solche Forderungen ab - hier einige Tipps wie Sie die Forderung doch noch erfolgreich eintreiben können.
Plötzlich tauchen Schuldner nach unbekannt unter oder ziehen ins Ausland. Dies stellt öffentliche Verwaltungen oft vor rechtlichen Herausforderungen. Dabei gibt es einige sehr effektive Praxistipps um solche Schuldner doch noch zu überführen.
Mögliche Sofortmassnahmen zur Kontaktherstellung
Kontakt per Mail oder Telefon: Versuchen Sie mit dem Schuldner über andere Kommunikationswege Kontakt aufzunehmen um eine Regelung seiner Schulden zu erreichen.
Adressermittlung mittels Bonitätsprüfungssoftware: Können Sie den Schuldner nicht erreichen, überprüfen Sie seine Koordinaten in einem Adressdatentool, dort finden Sie die aktuellsten Postadressen, Mailadressen oder Telefonnummern.
Soziale Medien: Überprüfen Sie Soziale Medien und Goolge ob Sie einen Kommunikationsweg finden um den Schuldner zu kontaktieren.
Anfrage ZEMIS: Sind Sie auf der Suche nach einem ausländischen Staatsangehörigen? Dann können Sie beim SEM (Staatssekretariat für Migration) eine Anfrage über die aktuelle ZEMIS (Zentrales Migrationssystem) Adresse vornehmen.
Steuerakten: In gewissen Kantonen, besteht das Recht zur Einsichtnahme der Bezugsbehörde in die Steuerakten bei fälligen Steuerforderungen. Hier können oft Adressdaten oder auch Daten über finanzielle Mittel ausfindig gemacht werden.
Betreibungsrechtliche Massnahmen
Sicherstellung von Vermögen: Sind Ihnen Bankkonten, Liegenschaften oder andere Vermögenswerte bekannt, so können diese weiterhin in der Schweiz sichergestellt und verwertet werden. In Kantonen wo die Bezugsbehörde Akteneinsicht in die Steuerakten hat, ist diese Massnahme zwingend zu prüfen.
Lohnpfändung im Arrestverfahren: Ist die Person in der Schweiz weiterhin arbeitstätig oder bezieht in der Schweiz einer Rente, so kann diese unabhängig vom Aufenthaltsort mittels Arrestverfahrenweiterhin in der Schweiz eingepfändet werden.
Langfristige Überwachung
ZEMIS Formular für Gemeinden: Kann die Forderung vorerst nicht eingetrieben werden, so kann bei ausländischen Staatsangehärigen eine Meldung an das SEM vorgenommen werden, dass sie bei einer amtlichen Anmeldung des Schuldners umgehend den Gläubiger über dessen neuerlichen Zuzug informieren sollen.
Regelmässige Adressüberprüfung: Es empfiehlt sich solche Schuldner regelmässig (mindestens jährlich) in einer Adressdatenbank zu überprüfen, welche die aktuellsten Post, Telefon und Mailadressen ermittelt. Denn die meisten Schuldner tauchen wieder auf.
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