Bonitätsprüfung - Was ist erlaubt und was nicht?
- laura1cortesi
- 8. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Bonitätsprüfungen hat sich zu einem wichtigen Instrument entwickelt, um das Risiko von Zahlungsausfällen besser steuern zu können.
Unternehmen welche mit Zahlungsvereinbarungen, Wohnungsvergabe oder Gebührenforderungen arbeiten, stehen jedoch vor der Herausforderung, rechtlich korrekt und datenschutzkonform zu handeln.
Was ist eine Bonitätsprüfung?
Bei der Bonitätsprüfung wird die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft einer natürlichen oder juristischen Person beurteilt. Sie dient dazu, finanzielle Risiken zu erkennen, bevor ein Vertrag abgeschlossen oder eine Leistung gewährt wird – etwa bei Bestellungen oder im Rahmen von Wohnungsvergabeprozessen.
Rechtlich stützt sich die Prüfung auf das Obligationenrecht (insbesondere Art. 8 OR zur Vertragsanbahnung) sowie auf das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Wichtig sind hier insbesondere die Grundsätze der Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Zweckbindung der Datenbearbeitung (Art. 5–7 DSG). Bei systematischen Prüfungen oder automatisierten Einzelentscheiden – etwa durch Bonitätsscores – kommen zusätzlich Art. 21 (Verbot vollautomatischer Entscheide ohne menschliche Prüfung) sowie Art. 22 (Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung) zur Anwendung.
Welche Daten dürfen verwendet werden?
Nebst dem offiziellen Betreibungsregister werden oft auch privatrechtliche Anbieter wie CRIF, beigezogen, welche eigene Scoring-Modelle verwenden. Diese Datenquellen sind rechtlich zulässig, sofern die Prüfung für einen konkreten, sachlich gerechtfertigten Zweck erfolgt und keine unzulässige Profilbildung betrieben wird. Insbesondere ist zu beachten, dass Ergebnisse aus Bonitätsscoring-Systemen zwar ein hilfreicher Indikator sein können, aber nie als alleinige Entscheidungsgrundlage verwendet werden sollten. Der Datenschutz verlangt eine sorgfältige Einzelfallprüfung.
Möglichkeiten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit:
1. Einfache und unzuverlässige Recherche: Internetrecherche (Google, soziale Medien, Unternehmenswebsites)
Überprüfung des Amtsblatts auf Publikationen zur Person/Firma (www.shab.ch)
2. Bonitätsprüfung über Bonitätssoftware: Bonitätsprüfungssoftwares bieten Zugang zu umfassenden Abklärungen über die finanzielle Zuverlässigkeit von Personen und Unternehmen. Einer der führende Anbieter ist CRIF. CRIF ermöglicht zudem auch automatische Bonitätsprüfungen für Onlineshops und digitale Geschäftsmodelle. Alle CRIF Lösungen können übrigens bei IMEK bezogen werden.
3. Einholung von Betreibungsregisterauszügen: Aktuellen Betreibungsregisterauszug anfordern. Falls die Person/Firma kürzlich umgezogen ist, zusätzlich Auszug von der vorherigen Gemeinde einholen.
Was ist Gemeinden erlaubt?
Im Gemeindeinkasso ist die Bonitätsprüfung grundsätzlich erlaubt, wenn ein nachweisliches Interesse besteht. Sie wird vorallem im Verlustscheininkasso oft benötigt. Die Verarbeitung muss zweckgebunden, verhältnismässig und nachvollziehbar sein.
Die Abfrage eines Betreibungsregisterauszugs ist ebenfalls zulässig, wenn ein konkreter Anlass vorliegt. Was beispielsweise ein Verlustschein oder eine fällige Rechnung sein kann. Eine Weitergabe an andere Gemeindestellen ist nur mit entsprechender gesetzlicher Grundlage oder Zustimmung der betroffenen Person zulässig.
Bonitätsscores: Chancen und Grenzen
Viele Gläubiger nutzen kommerzielle Scores – etwa von CRIF – um die Bonität eines Schuldners schnell einschätzen zu können. Diese Scores fliessen aus Faktoren wie Anzahl früherer Betreibungen, Verlustscheine, Umzüge oder Alter zusammen. Trotz ihrer praktischen Relevanz sind diese Scores mit Vorsicht zu geniessen. Gerade bei Einzelpersonen mit geringen Zahlungsausfällen oder ausländischen Wohnsitzhistorien ist die Aussagekraft oft reduziert. Daher empfiehlt es sich, Scores nur im Zusammenspiel mit weiteren Informationen (Betreibungsregister, bisheriges Zahlungsverhalten gegenüber der Gemeinde) zu interpretieren.
Fazit
Für Gemeinden und Unternehmen ist die Bonitätsprüfung ein wirkungsvolles, aber sensibel zu handhabendes Werkzeug. Sie ermöglicht es, Risiken besser zu steuern bzw. abgeschriebene Forderungen wieder einzutreiben. Entscheidend ist, dass jede Prüfung datenschutzkonform erfolgt und Scores nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage genutzt werden. So lässt sich die Bonitätsprüfung wirksam in die kommunale Inkassopraxis integrieren – zum Nutzen aller Beteiligten.
Blogartikel: Bonitätsprüfung in der Schweiz - Was ist erlaubt und was nicht?
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Bonitätsprüfung in der Schweiz - Was ist erlaubt und was nicht?
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